Satzung

 

Der Verein "Förderkreis Kirchensanierung Rohrbeck e. V."  war als gemeinnützig anerkannt und ins Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam eingetragen. Er war berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.

Der Zweck des Vereins war die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere die Sanierung und Instandhaltung der Rohrbecker Dorfkirche als kulturelles Zeugnis märkischer Baukunst und –geschichte. 

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